Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung

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Autor Thema: Unterschied Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung  (Gelesen 801 mal)
red-cat
Neuling
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Beiträge: 1



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« am: 16. November 2009, 09:13:45 »

Kennt jemand den Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung? Ab wann bin ich denn berufsunfähig und ab wann erwerbsunfähig? Für mich ist das irgendwie beides das gleiche. Kann mich da mal jemand aufklären?
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Private Krankenversicherung
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Beiträge: 16


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« Antworten #1 am: 16. November 2009, 09:40:28 »

Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt mit Ihren Leistungen bereits ab 50% Minderung der eigenen Arbeitskraft in Kraft und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erbringt Ihre Leistungen bei vollständiger (100% iger) Berufsunfähigkeit. Heißt, wenn Du keinerlei berufstätigen Beschäftigung nachgehen kannst, tritt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Kraft und wenn Du bedingt erwerbsfähig bist, (nach Deiner Genesung), Du also auch in einem anderen Beruf arbeiten könntest, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich in 2 Punkten. Vollständige und Teilweise Berufsunfähigkeit. Eine  vollständige Berufsunfähigkeits liegt vor, wenn Du infolge eingetretener Krankenheit, Körperverletzung voraussichtlich bis zu 6 Monate Deinen  Beruf, oder eine beliebige andere Tätigkeit nicht durchführen kannst.  Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten Punkte voraussichtlich länger als 6 Monate anhalten.
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Nützliche Infos auf www.private-krankenversicherung.ru und www.kostenlos-versicherung-vergleichen.de zum Thema Versicherungen.
Thomas Kliem
Neuling
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Beiträge: 9



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« Antworten #2 am: 18. November 2009, 10:25:12 »

Da wurde leider viel durcheinander geworfen!

Die BU-Definition ist wie folgt:

VVG § 172 (2)
"Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne
gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann."

http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html

Es gibt keine teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit. Hier gibt es nur "schwarz" oder "weiß". Allenfalls ist ein befristetes Anerkenntnis denkbar (vgl. Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter).

Gespeichert

Thomas Kliem
Fachmakler für PKV, BU, Altersvorsorge
und Finanzierungen

www.ihr-fachmakler.de
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