Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt mit Ihren Leistungen bereits ab 50% Minderung der eigenen Arbeitskraft in Kraft und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erbringt Ihre Leistungen bei vollständiger (100% iger) Berufsunfähigkeit. Heißt, wenn Du keinerlei berufstätigen Beschäftigung nachgehen kannst, tritt die
Erwerbsunfähigkeitsversicherung in Kraft und wenn Du bedingt erwerbsfähig bist, (nach Deiner Genesung), Du also auch in einem anderen Beruf arbeiten könntest, tritt die Berufsunfähigkeitsversicherung in Kraft. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich in 2 Punkten. Vollständige und Teilweise Berufsunfähigkeit. Eine vollständige Berufsunfähigkeits liegt vor, wenn Du infolge eingetretener Krankenheit, Körperverletzung voraussichtlich bis zu 6 Monate Deinen Beruf, oder eine beliebige andere Tätigkeit nicht durchführen kannst. Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die vorgenannten Punkte voraussichtlich länger als 6 Monate anhalten.