Private Krankenversicherung (PKV)

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Autor Thema: Private Krankenversicherung (PKV)  (Gelesen 820 mal)
Adiminstrator
Private Krankenversicherung
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« am: 12. November 2009, 19:02:03 »

Die Private Krankenversicherung ist eine Versicherungsform, die nur bestimmten Personengruppen zugänglich ist. Es können sich Selbständig und Freiberuflich Tätige, Angestellte deren Jahresbruttogehalt von 48.600 Euro übersteigt, Beamte und Beamtenanwärter, sowie Studenten privat versichern. Es gibt eine Vielzahl von Versicherern, sowie tausende Tarifarten und Tarifkombinationen, aus denen ein individuelles Leistungspaket zusammengestellt werden kann. Die Beitragszahlungen der monatlichen Beiträge richten sich überwiegend nach dem Eintrittsalter, sowie dem Geschlecht des Versicherten. Darüberhinaus bestimmen die gewählten Zusatztarife, zusätzliche Leistungen, sowie der Versicherer selbst, wie hoch die Beiträge ausfallen. Wie finden Sie die für Sie besten Tarife und den besten PKV Anbieter? Die einfachste und zeitsparendste Möglichkeit ist ein kostenloser Private Krankenversicherung Vergleich online. Sie erhalten von einem unabhängigen Experten unverbindlich auf Sie optimierte Angebote der verschiedensten Versicherer und können sich in aller Ruhe entscheiden, welches Angebot besser auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
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worker
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« Antworten #1 am: 15. November 2009, 20:33:00 »

Wie hoch ist denn die Beitragsbemessungsgrenze für die private Krankenversicherung für 2010? Welche Versicherer erhöhen im neuen Jahr Ihre Beiträge und um wieviel Prozent?
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Haus kaufen statt selber bauen, dann sind die Fehler schon behoben.
Adiminstrator
Private Krankenversicherung
Administrator
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Beiträge: 16


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« Antworten #2 am: 16. November 2009, 08:20:08 »

Hallo worker

Die Beitragsbemessungsgrenze für die PKV liegt im Jahr 2010 voraussichtlich bei einem Bruttojahres Einkommen von mindestens 49.950,- Euro jährlich (4.162,50 Euro im Monat).
« Letzte Änderung: 17. November 2009, 19:15:48 von Adiminstrator » Gespeichert

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Thomas Kliem
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Beiträge: 9



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« Antworten #3 am: 18. November 2009, 10:13:02 »

Der Fragesteller meint vermutlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze).

Diese beträgt ab dem 01.01.2010 voraussichtlich 49.950 Euro jährlich.

Die Beitragsmemessungsgrenze für die GKV steigt voraussichtlich auf 45.000 Euro jährlich.
Gespeichert

Thomas Kliem
Fachmakler für PKV, BU, Altersvorsorge
und Finanzierungen

www.ihr-fachmakler.de
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